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Benutzungsregeln

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Hier kannst du gleich die Teilnahmebedingungen downloaden.


Lies sie dir sorgfältig durch, fülle sie in aller Ruhe zu Hause aus und bringe sie unterschrieben mit in den  Kletterpark.

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1. Vor Benutzung des Kletterparks muss jeder Teilnehmer diese Benutzungsregeln durchlesen, zur Kenntnis nehmen und sein Einverständnis mit seiner Unterschrift bestätigen. Für Besucher unter 18 Jahre müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen, mit dem minderjährigen Besucher durchsprechen und mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die minderjährigen Besucher die Benutzungsregeln verstanden haben. 

 

 

2. Die Benutzung des Kletter-Parks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer bestimmt selbst die Intensität und das Ausmaß seiner körperlichen Betätigung. Eine falsche Handhabung der Sicherheitstechnik kann schwere Verletzungen oder den Tod zur Folge haben. Für die Haftung der Freudhofmaier KG gilt die Ziffer 9. 

 

3. Es gilt im ganzen Kletterpark ein generelles Rauchverbot! (Ausnahme: Raucherecke). Für Personen, die Sicherheitsausrüstung tragen, gilt absolutes Rauchverbot und sie müssen sich vor Feuer und Glut fernhalten! 

 

4. Der Kletterpark ist für Besucher ab einer Körpergröße von 110 cm geöffnet. Das maximale Köpergewicht beträgt 120 kg. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten. Weitere Voraussetzung für den Zutritt zum Kletterpark ist, dass die Teilnehmer weder an einer Krankheit, noch sonst einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit der anderen Besucher darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind, oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, dürfen den Kletterpark nicht begehen. 

 

 

5. Beim Begehen müssen Gegenstände (Handy, Schmuck, Kameras,…) sicher verwahrt werden, damit diese keine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen zusammengebunden, oder unter Verwendung des Helms gesichert werden. 

 

 

6. Jeder Teilnehmer muss, bevor er den Kletter-Park begeht, an der theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters sowie des Aufsichtspersonals sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen die Anweisungen und Sicherheitsanforderungen des Veranstalters/Aufsichtspersonen, kann der betroffene Teilnehmer vom Kletter-Park ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlung oder Verstoß gegen Anweisungen oder Sicherheitsanforderungen des Veranstalters/ Aufsichtspersonen übernimmt die Fa. Freudhofmaier KG keine Haftung für die dadurch entstandenen Schäden. 

 

 

7. Die von uns ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabinern, Stahlseilrolle) ist nach Anweisung des Veranstalters/Aufsichtpersonal zu benützen. Sie ist Eigentum des Veranstalters und ist beim Verlassen des Parks an der Rücknahmestelle wieder vollständig abzugeben. Solange Sie sich im Kletter-Park aufhalten, dürfen Sie zur eigenen Sicherheit die Ausrüstung nicht ablegen. 

 

 

8. Die beiden Sicherungskarabiner müssen immer am Stahlseil (rotes Sicherungsseil) gegenläufig eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im roten Sicherungsseil eingehängt bleiben. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Stahlseilrolle muss am grün markierten Sicherungsseil (Flying Fox) eingehängt werden. Vor dem Start in die Flying Fox Bahn muss der Flug- und Zielbereich frei sein. 

 

 

9. Die Fa. Freudhofmaier KG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Fa. Freudhofmaier KG nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leitung oder Aufsicht durch den Veranstalter betrauten Personen. 

 

 

10. Die Parcours dürfen von Kindern und Jugendlichen nur entsprechend der Alters- und Größenbegrenzung begangen werden. Jede Übung darf nur von maximal einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. 

 

 

11. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. In diesem Falle erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Besucher den Besuch des Kletterparks frühzeitig auf eigenem Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 

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